MAV / Betriebliche Mitbestimmung
Seminare MAV / Betriebliche Mitbestimmung
09.10.2024 – 11.10.2024
20
630,00 €
04.11.2024 – 06.11.2024
20
630,00 €
06.11.2024 – 08.11.2024
20
630,00 €
14.11.2024
20
205,00 €
18.11.2024 – 19.11.2024
20
440,00 €
Zielsetzungen im Schwerpunkt MAV / Betriebliche Mitbestimmung
Die Seminare für Mitarbeitervertretungen aus kirchlichen Einrichtungen sind so konzipiert, dass Zeit und Raum für die Reflexion betrieblicher Alltagssituationen vorhanden sind. Strukturelle Abhängigkeiten und Benachteiligungen werden durch Fallbeispiele aufgegriffen und diskutiert. Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten werden gemeinsam entwickelt und rechtliche Konfliktlösungswege über Einigungsstellen und Arbeitsgerichte konkret aufgezeigt.
Wir verstehen Bildung nicht nur als Weitergabe von Wissen oder das Auswendiglernen von Paragrafen aus Gesetzen und Verordnungen.
Bildung heißt für uns vor allem die Erarbeitung oder Entwicklung eines eigenen Selbstverständnisses als betriebliche Interessensvertretung:
- Haltung: Interessensorientierte, kritische Grundhaltung gegenüber der Arbeitswelt
- Parteilichkeit: Option für die strukturell Unterlegenen in den Arbeitsbeziehungen
- Sozialethische Sicht: Recht ja – aber mehr noch Gerechtigkeit
- Teilhabe und Teilnahme: Demokratie lernen und erfahren
- Bildung erweitert Horizonte und motiviert und befähigt zum Handeln
Um das Selbstverständnis einer MAV als kollektive Interessenvertretung zu entwickeln sowie Aufgaben, Rechte, Handlungsspielräume und -grenzen kennen zu lernen, bedarf es der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung der gewählten MAV-Mitglieder.
Die entsprechende Freistellung für den Besuch von MAV- Weiterbildungsseminare sowie die Übernahme der Kosten ist in der Mitarbeitervertretungsordnung geregelt. Von den Frauen und Männern der MAV wird ein hohes Maß an Einsatz- und Lernbereitschaft gefordert. Sie tragen eine große Mitverantwortung und haben gemeinsam mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Die gewählten Frauen und Männer erfahren durch die MAV-Seminare und Tagungen notwendige Unterstützung und Stärkung vorhandener Kompetenzen werden gefördert und ausgebildet. Die Seminarangebote begleiten Mitarbeitervertretungen während des 4-jährigen Amts.
Sie sind in Grund-, Aufbau- und Spezialseminare unterteilt und bauen systematisch aufeinander auf.
Gemeinsame Fachtagungen für MAV und Dienstgeber haben das Ziel der Informationsvermittlung, der Diskussion, Klärung von Positionen und Annäherung von Standpunkten. Hier werden Themen mit aktueller Relevanz und von grundsätzlicher Bedeutung angesprochen.
Diese können Formen und Modelle der Arbeitsplatzgestaltung angesichts von zunehmendem Fachkräftemangels in sozialen Einrichtungen oder aber die Entwicklung einer Unternehmenskultur in Caritas und Kirche sein. Auch wird die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des eigenständigen „Dritten Weges“ der Kirchen thematisiert.
Fusionen von Pfarrgemeinden und Zusammenschlüsse von caritativen Altenpflegeinrichtungen oder Krankenhäuser in Konzernstrukturen stellen auch die Arbeit der Mitarbeitervertretungen vor neue Herausforderungen.
Gesamtmitarbeitervertretungen oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretungen bilden die Konzernstrukturen auf der Ebene der Interessensvertretungen nach. Wirtschaftsausschüsse nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsrecht geben bisher nie gekannte Einblicke in den Finanzierungsdschungel kirchlicher und sozialer Einrichtungen.
Eine Unternehmensmitbestimmung wie bei Aktiengesellschaften ist dies aber noch nicht.
Mitarbeitervertretungen stehen also zukünftig vor noch größeren Herausforderungen. Sie stehen dabei aber nicht allein!
Das KönzgenHaus wird weiterhin starker Begleiter der kirchlichen Interessenvertretungen durch ein qualifiziertes und an den Bedürfnissen der Frauen und Männer in den Mitarbeitervertretungen orientiertes Seminar-Konzept sein.
Fusionen von Pfarrgemeinden und Zusammenschlüsse von caritativen Altenpflegeinrichtungen oder Krankenhäuser in Konzernstrukturen stellen auch die Arbeit der Mitarbeitervertretungen vor neue Herausforderungen.
Gesamtmitarbeitervertretungen oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretungen bilden die Konzernstrukturen auf der Ebene der Interessensvertretungen nach. Wirtschaftsausschüsse nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsrecht geben bisher nie gekannte Einblicke in den Finanzierungsdschungel kirchlicher und sozialer Einrichtungen.
Eine Unternehmensmitbestimmung wie bei Aktiengesellschaften ist dies aber noch nicht.
Mitarbeitervertretungen stehen also zukünftig vor noch größeren Herausforderungen. Sie stehen dabei aber nicht allein!
Das KönzgenHaus wird weiterhin starker Begleiter der kirchlichen Interessenvertretungen durch ein qualifiziertes und an den Bedürfnissen der Frauen und Männer in den Mitarbeitervertretungen orientiertes Seminar-Konzept sein.
Freistellung
Die MAV-Kurse des KönzgenHauses werden nach § 16 MAVO durchgeführt und sind vom Bischöflichen Generalvikariat anerkannt. Nach § 17 MAVO hat der Dienstgeber die Kosten, inkl. der Reisekosten, zu tragen.