Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
17.09.2026, 08:56 - 08:56 Uhr Teilnahmegebühr: 215,00 €Die Mitarbeitervertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achtet insbesondere darauf, dass die den Arbeitgeber*innen obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Sie wirkt auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) hin und arbeitet mit dieser zusammen (vgl. § 93 SGB IX). Das notwendige Wissen, dieser Aufgabe nachzukommen, wird in diesem Grundlagenkurs vermittelt.
Die Sprecher*innen der Schwerbehinderten aber auch die MAV, die diese Aufgaben wahrnimmt, vertreten die Interessen von (schwer-)behinderten Beschäftigten im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Aufbauend auf den Basiskurs, sollen die Teilnehmenden insbesondere ihre Beteiligungsrechte noch tiefergehend in ihrer Anwendung erlernen. Fragen nach dem besonderen Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften stehen dabei im Mittelpunkt.
Programm / Ablauf
- Pflichten der Arbeitgeber*innen
- Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht
- Unterstützung (schwer-)behinderter Kolleg*innen durch die Sprecher*innen der SBV
- Rechte und Aufgaben der Sprecher*innen der Schwerbehinderten bei personellen Angelegenheiten
- Rechte der Sprecher*innen gegenüber der MAV
- Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
MAV-Mitglieder und Schwerbehindertenvertretungen