Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
22.06.2026, 08:56 Uhr - 24.06.2026 08:56 Uhr Teilnahmegebühr: 695,00 €Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist von zentraler Bedeutung sowohl für die Mitarbeitervertretung (MAV) als auch für den Dienstgeber. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen zu erhalten und zu fördern. Rechtlich verankert in § 84 Absatz 2 SGB IX, umfasst das BEM sowohl innerbetriebliche als auch außerbetriebliche Beteiligte und Maßnahmen der Prävention. Durch die systematische Einbindung des BEM in die betriebliche Gesundheitsförderung wird nicht nur der Erhalt der Arbeitsfähigkeit gesichert, sondern es wird auch einem möglichen Risiko einer personen- oder krankheitsbedingten Kündigung entgegengewirkt. Besonders die MAV und die Schwerbehindertenvertretung haben hier spezifische Beteiligungsrechte, um sicherzustellen, dass die rechtlichen und sozialen Interessen der betroffenen Arbeitnehmer umfassend gewahrt werden.
Programm / Ablauf
- Maßnahmen Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren
- Arbeitsfähigkeit durch BEM fördern
- BEM rechtlich verankert
- Kündigungsrisiko minimieren
- MAV-Beteiligungsrechte stärken
Alle MAV-Mitglieder