Newsletter 2025-01
Was fehlt denn da?

Ein augenzwinkernd-erbsenzählerischer Blick auf die Wahlprogramme zur Bundestagswahl
von Annette Seier
Ich gehöre zu den Wähler*innen, die gerne einen Blick in die Wahlprogramme der Parteien werfen. Spaßeshalber habe ich mal durchgezählt (bzw. zählen lassen – pdf-Reader sei Dank!) wie oft die für mich wichtigen Begriffe Gerechtigkeit und Solidarität jeweils im Text vorkommen. Zugegeben, das ist keine inhaltliche Analyse, aber das Ergebnis ist dennoch interessant:
Wahlprogramm CDU/CSU (ca. 70 Seiten):
Gerechtigkeit: 5-mal (davon 4x Generationengerechtigkeit)
Solidarität: 4-mal (davon 1x Solidaritätszuschlag)
Wahlprogramm SPD (ca. 55 Seiten):
Gerechtigkeit: 12-mal (davon 3x Steuergerechtigkeit);
Solidarität: 11-mal (davon 2x Solidaritätszuschlag)
Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen (ca. 60 Seiten):
Gerechtigkeit: 15-mal (davon 3x Klimagerechtigkeit);
Solidarität: 4-mal (davon 1x Solidaritätszuschlag)
Wahlprogramm FDP (ca. 60 Seiten):
Gerechtigkeit: 7-mal (davon 3x Generationengerechtigkeit);
Solidarität: 4-mal (davon 2x Solidaritätszuschlag)
Wahlprogramm Die Linke (ca. 62 Seiten):
Gerechtigkeit: 23-mal (davon 4x Ungerechtigkeiten);
Solidarität: 4-mal (davon 1x Solidaritätszuschlag)
Wahlprogramm BSW (ca. 45 Seiten):
Gerechtigkeit: 4-mal (davon 2x Bildungsgerechtigkeit);
Solidarität: 0-mal
Wahlprogramm AfD (ca. 75 Seiten):
Gerechtigkeit: 4-mal (davon 1 x Gendergerechtigkeit in Anführungszeichen);
Solidarität: 1-mal (davon 1x Solidaritätszuschlag)
Übrigens für den inhaltlichen Vergleich der Positionen zu relevanten Themen nutze ich gerne den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Der wird am 06. Februar 2025 online gehen. Wer nicht so lange warten möchte, bekommt bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg je eine kurze Zusammenfassung zu den inhaltlichen Positionen der Parteien bzw. ihrer Wahlprogramme.
Neuerungen in 2025

Am Jahresanfang müssen wir uns nicht nur an die neue Jahreszahl gewöhnen, sondern es gibt viele Anpassungen und Neuerungen von Deutschlandticket über Mindestlohn bis Beitragsbemessungsgrenzen.
Zusätzlich gibt es politische Ereignisse (z. B. Präsidentschaftswahlen in Belarus und Polen) und Gedenktage (z. B. 50 Jahre Ende des Vietnam-Krieges und 50. Jahrestag der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki), die uns deutlich machen, dass wir einerseits in bewegten Zeiten leben und gleichzeitig in der Geschichte verortet sind. Aus Geschichte zu lernen, Demokratie zu stärken und Frieden zu suchen bleiben in 2025 die großen Herausforderungen bzw. Aufgaben, die uns als Zivilbevölkerung, Gesellschaft und Weltgemeinschaft fordern. Als Bürger und Bürgerinnen und als aktiv gestaltende Mit-Menschen haben wir alle Hände voll zu tun.
Sich auf einen Kompass besinnen Gedanken zum „Buß- und Bettag“

Text von Clemens-August Holtermann, Rektor der Hl. Geist Kapelle im KönzgenHaus
Eigentlich hätten die meisten Arbeitnehmenden in diesem Jahr am 20.11. in Deutschland frei! Aber 1995 wurde der „Buß- und Bettag“ als gesetzlicher Feiertag für die Finanzierung der Pflegeversicherung in fast allen Bundesländern gestrichen. In meinem Kalender steht er noch in roten Buchstaben vermerkt. Und er ist so wichtig!
Sich auf einen Kompass besinnen und Gott als Pol neu entdecken!
Seinen Ursprung finden wir im „Buch Jona“, im Alten Testament:
Nach der Bußpredigt des Jona legte sogar der König ein Bußgewand an und setzte sich in die Asche und befahl: Alle sollten sich in Bußgewänder hüllen, zu Gott rufe und sich von den bösen Taten und allem Unrecht abwenden! (Jona 3,6-8)
Alle waren aufgerufen!! Und heute? Wo ist der Kompass für uns, für unsere Gesellschaft? Wie ist es mit der Verantwortung vor Gott und den Menschen? (Präambel des Grundgesetzes) Gilt z. B. GG, Art. 1 von der unantastbaren Würde eines jeden Menschen und Art 14,2 von der Sozialpflicht des Eigentums nicht für alle? Wie ist das bei VW? Einschränkungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen! Und wie ist das mit den Vorständen und Aktionär*innen? Und woher hat Herr Musk seine Milliarden? Wie bezahlt er seine Mitarbeiter*innen? Und wenn wir einkaufen oder Ware über den Versand bestellen. Wodurch sind manche Waren so billig? Wirklich preiswert? Oder das Polemisieren gegen andere Meinungen, gegen Religionen, gegen Migranten und Migrantinnen...! Die Sprache wird härter! Die Grenzen in der Gesellschaft höher! Früher sprach man von sündigen: sich absondern von anderen, von Gott, von der gerechten Ordnung!
Ein Buß- und Bettag bleibt aktuell, ja Not-wendig!
Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!Gemeinsamer Appell

Berlin, 24. Oktober 2024
Familienrechtspaket in der Kritik: Verbände appellieren eindringlich an Bund und Länder. Sie fordern im Vorfeld der geplanten Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann weitreichende Änderungen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Die drängenden Anliegen reichen von Gewaltschutz im Sorgerecht bis zur Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle.
Im Vorfeld der für den 25. Oktober 2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen.
Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.
Wir appellieren nachdrücklich an Bund und Länder:
1. Gewaltschutz im Sorgerecht und Umgangsrecht:
„Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.
2. Gemeinsame Sorge bei unverheirateten Eltern:
Die gemeinsame Sorge soll weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft werden.
3. Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle:
Die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle soll im Familienrecht und in der Beratung von Partnerschaft, Trennung und Scheidung betont werden.
4. Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle:
Die Unterhaltsregelungen sollen alle Betreuungsmodelle abdecken, ohne dass das Wechselmodell als Leitbild eingeführt wird.
5. Reform des Unterhaltsrechts:
- Berücksichtigung der Verantwortungsübernahme bei asymmetrischen Wechselmodellen
- Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten sichern
- Berücksichtigung wechselbedingter Mehrkosten
- Einführung von Übergangsfristen bei neuen Erwerbsobliegenheiten
6. Stimme der Kinder und Kindeswohl:
„Oberster Maßstab muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.
Die unterzeichnenden Verbände freuen sich auf einen weiterhin konstruktiven Dialog mit dem Bundesjustizministerium und hoffen auf eine baldige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess.
- Unterzeichnende Verbände:
- AWO Bundesverband e. V.
- Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
- Deutscher Frauenrat e. V.
- Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
- evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
- Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH
- Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband
- Frauenhauskoordinierung e. V.
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.
- Zukunftsforum Familie e. V.