Elternzeit | Teilzeit | EuropaWeitergehende Infos aus dem Newsletter vom Juni 2025
Gewaltfreie Kommunikation im Alltag

Worte, die verbinden
Ansprechpartnerin: Birgit Laubrock
Haben Sie kürzlich ein ehrliches Lob oder einen wertschätzenden Kommentar von Kolleginnen erhalten? Solche Anerkennung stärkt das Miteinander, motiviert und setzt Kreativität frei. Lob wirkt wie ein unsichtbares Band und trägt wesentlich zur Qualität der Zusammenarbeit bei. In Konfliktsituationen ist eine klare und respektvolle Sprache entscheidend.
Wichtig ist es, das Problem zu benennen, ohne dabei Personen anzugreifen. Worte haben Wirkung: Sie können verletzen oder Brücken bauen. Gewaltfreie Kommunikation (GFK) fragt: Welche Bedürfnisse stehen hinter dem Gesagten – bei mir und bei meinem Gegenüber?
Einige Leitfragen können helfen:
- Können Sie sich in die Perspektive Ihres Gegenübers hineinversetzen?
- Formulieren Sie Ihre eigenen Bedürfnisse klar und verständlich?
- Ist das Gespräch auf Augenhöhe und von gegenseitigem Wohlwollen getragen?
- Wählen Sie Worte, die verbinden, statt zu trennen?
Aggressive Aussagen deuten oft auf unerfüllte Bedürfnisse hin. „Ich-Botschaften“ statt Vorwürfe helfen, Gefühle einzuordnen und gemeinsame Lösungen zu finden. Entscheidend ist, konkret zu sagen, was sich ändern soll – und dies als Bitte, nicht als Forderung: „Ich wünsche mir...“ statt „Sie müssen...“.
Die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg (Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens) – auch bekannt als „Wolfs- und Giraffensprache“ – lädt dazu ein, empathisch, ehrlich und konstruktiv miteinander zu sprechen.
Ich wünsche Ihnen viele gute Gespräche – fair, offen und wertschätzend!
Dienstgemeinschaft auf Augenhöhe

Ansprechpartner: Michael Ossege
Konflikte moderieren, Haltung zeigen, Profiteure hinterfragen
Im KönzgenHaus erleben wir täglich, wie wichtig es ist, dass engagierte Mitarbeitervertretungen nicht nur Wissen erweitern, sondern auch eine Haltung entwickeln, die für eine betriebliche Mitbestimmung auf Augenhöhe notwendig ist. Wir sprechen dabei gern über den aufrechten Gang und dieser ist erkennbar und fällt auf. Gerade im Kontext kirchlicher Einrichtungen, in denen das Prinzip der „Dienstgemeinschaft“ eine besondere Rolle spielt, stehen wir vor der Herausforderung, Konflikte konstruktiv zu moderieren und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Wir begreifen Konflikte als Chance
Konflikte sind kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck lebendiger Auseinandersetzung. Sie zeigen, dass Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und für ihre Überzeugungen einstehen. In unseren Seminaren für die Mitarbeitervertretung (MAV) legen wir großen Wert darauf, Konflikte nicht zu vermeiden, sondern sie als Chance zur Weiterentwicklung der Dienstgemeinschaft zu begreifen. Hierbei geht es nicht nur um das Erlernen von Methoden der Konfliktmoderation, sondern auch um die Entwicklung einer inneren Haltung: Respekt, Offenheit und die Bereitschaft, unterschiedliche Perspektiven wirklich zu hören.
Augenhöhe als Prinzip
Mitbestimmung auf Augenhöhe bedeutet, dass alle Beteiligten ernst genommen werden – unabhängig von Funktion oder Hierarchie. MAV-Mitglieder verlassen die Rolle des Mitarbeitenden und handeln unabhängig und ausschließlich für die Interessen aller Mitarbeitenden. Das erfordert Mut zur eigenen Meinung, aber auch die Fähigkeit, Kompromisse zu finden und gemeinsam Verantwortung zu tragen. Wir erleben immer wieder, wie gestärkt MAV-Mitglieder aus unseren Seminaren zurück in ihre Einrichtungen gehen, weil sie gelernt haben, ihren Standpunkt klar zu vertreten und dabei den Dialog nicht abreißen zu lassen.
Die Frage nach den Profiteuren
Ein kritischer Blick lohnt sich immer auch auf die Frage: Wer profitiert eigentlich von bestehenden Strukturen und Entscheidungen? Diese Reflexion hilft, Machtverhältnisse sichtbar zu machen und gegebenenfalls zu hinterfragen. Nur so kann echte Mitbestimmung gelingen und die Dienstgemeinschaft als besonderer (dritter) Weg bestehen.
Haltung zeigen und Konflikte konstruktiv gestalten. So geht Auseinandersetzung!
Wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam zu bestreiten!
Unfriedensstifter

Ansprechpartnerin: Ruth Hochgürtel
Warum eine Entscheidung des Kirchlichen Gerichtshofs zur Reisezeit bei MAV-Schulungen zu Unsicherheit und Konflikten innerhalb der Dienstgemeinschaft führt
In einer Entscheidung des letzten Jahres hat der Kirchliche Gerichtshof klargestellt, dass für An- und Abreisezeiten zu MAV-Schulungen kein zusätzlicher Freizeitausgleich gewährt werden muss, wenn diese Zeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit des MAV-Mitglieds liegen. Was zunächst nach einer bloßen Auslegung von Gesetzesvorschriften klingt, kann in der Praxis erhebliche Auswirkungen – insbesondere auf teilzeitbeschäftigte Mitglieder und in einem Schichtsystem arbeitende Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben.
Zwar erkennt das Gericht an, dass die Teilnahme an MAV-Schulungen ein wichtiger Teil des Amtes ist, verweigert aber gleichzeitig die vollständige Berücksichtigung des zeitlichen Aufwandes, der mit einer solchen Schulung einhergeht. Es ist festzuhalten: Wer außerhalb seiner Arbeitszeit zu einer Schulung reist – sei es früh am Morgen oder spät am Abend –, erbringt ein nicht unerhebliches „Freizeitopfer“. Dieses Opfer wird vom Gericht hingenommen, obwohl es der Grundidee widerspricht, dass das Amt in der MAV keine Benachteiligung mit sich bringen darf.
Erschwerend kommt hinzu, dass aus dem Generalvikariat in der Folge dieser Entscheidung eine Interpretation dieses Urteils auf einer Schulung für die Dienstgebervertreter*innen verbreitet wurde, die viele MAV-Mitglieder weiter verunsichert: Nach deren Darstellung sollen auch Schulungszeiten und nicht nur Reisezeiten, wie in dem Urteil des KAG entschieden, nur in begrenztem Umfang angerechnet werden dürfen. Diese falsche Lesart des Urteils verkennt jedoch die Differenzierung, die das Urteil vornimmt, und ignoriert die klare Differenzierung zwischen den Schulungs- und den Reisezeiten, die im Zusammenhang mit MAV -Schulungen angefallen sind.
Die Folge: Zahlreiche Mitarbeitervertretungen sind aktuell verunsichert, welche Zeiten sie bei Schulungen überhaupt noch angeben dürfen. Einige berichten von Diskussionen mit Dienstgeber*innen, die auf eine restriktive Auslegung pochen – nicht zuletzt auf Grundlage der falschen Interpretation eines Schulungspapiers aus dem Generalvikariat.
Als Einrichtung, die Schulungen für MAV-Mitglieder organisiert und durchführt, erleben wir die praktische Relevanz dieser Fragen tagtäglich: Schulungen enden nicht mit der letzten Seminareinheit, sondern beinhalten oft lange Anreisen und organisatorische Vor- und Nachbereitungen – Leistungen, die unbezahlt zu erbringen dem Geist des kirchlichen Arbeitsrechts widersprechen.
Entsprechend findet sich eine Stellungnahme auf der Seite der DiAG Münster: Das Urteil des KAGH ist nicht wegzudiskutieren, allerdings liegt hier ein Einzelfall zu Grunde, der aus Sicht der Ersteller dieses Merkblatts nicht zu verallgemeinern ist. Insbesondere spricht das Gericht hier von „Normalarbeitszeit“, ohne diese näher zu definieren. In den in Bezug genommenen BAG-Urteilen werden unterschiedliche Grundlagen betrachtet. So finden sich in den Urteilen sowohl Bezüge auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit als auch auf die einrichtungsübliche Arbeitszeit sowie die für den entsprechenden Tag zu leistende Arbeitszeit. Diese Betrachtungen führen zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen.
Zudem lässt das Gericht die Frage unbeantwortet, wie mit einer solchen unklaren Grundlage eine Ungleichbehandlung zwischen einzelnen MAV-Mitgliedern oder auch eine Benachteiligung von MAV-Mitgliedern aufgrund ihres Mandats verhindert werden kann.
Die Ersteller dieses Merkblatts bleiben daher bei Ihrer Beratungspraxis hinsichtlich der Geltendmachung von Schulungs- und Reisezeiten und empfehlen bei Unstimmigkeiten in der Einrichtung die Rechtsberatung der KAB in Anspruch zu nehmen, um ggfls. eine rechtliche Klärung herbeizuführen.”
Fazit: Diese Entscheidung ist ein Rückschritt in der Anerkennung und Gleichbehandlung ehrenamtlich tätiger Mitarbeitervertretungen.
Statt Rechtssicherheit und Wertschätzung zu fördern, wird Unsicherheit geschürt – auf dem Rücken derjenigen, die sich für die Interessen ihrer Kolleg*innen engagieren.
Wir empfehlen alle Mitarbeitervertretungen, sich auf der Seite der DiAG Münster unter der Rubrik Wissenswertes/ MAVO und Literatur für MAVen mit dem Merkblatt 3 zu informieren, um sich rechtssicher für ein MAV-Seminar anzumelden.