Newsletter 2024-05

Tag der Menschenrechte

Ein Aufruf zur Wachsamkeit
Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Kein Festtag, sondern ein Tag der Mahnung an die Rechte, die jedem Menschen uneingeschränkt und von Geburt an zustehen. Diese Rechte sind jedoch bis heute in vielen Teilen der Welt nicht verwirklicht. Selbst wir in Deutschland, wo zentrale Werte der Erklärung im Grundgesetz verankert sind, müssen uns fragen, wie nah wir der vollständigen Umsetzung wirklich gekommen sind.

Menschenrechtsorganisationen sehen das Ziel einer weltweiten Achtung der Menschenrechte nach wie vor in weiter Ferne und bewerten die aktuelle Lage teilweise sogar als besorgniserregender als in der Vergangenheit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bleibt bis heute die „zentrale Grundlage moderner Menschenrechtsgesetzgebung“ und bildet die Basis für die völkerrechtlich verbindlichen UN-Pakte, die bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umfassen.

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MAV-Wahlen im Bistum Münster 2025

Blick in einen Seminarraum des KönzgenHauses mit Metaplaner im Vordergrund

Nächstes Jahr finden die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen statt. Zur Vorbereitung dieser Wahlen müssen die aktuellen Mitarbeitervertretungen zeitig Wahlausschüsse bestimmen, damit diese in die Vorbereitung der Wahlen gehen können.

Als Wahltermin empfiehlt die DiAG im Bistum Münster den 3. April 2025. Die Wahlausschüsse können aber auch unabhängig von dieser Empfehlung einen Wahltermin zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2025 wählen. Ausgenommen von der Pflicht zur Neuwahl einer MAV sind ausschließlich die Gremien, die am 1. März 2025 weniger als ein Jahr im Amt sind. Die Wahlausschüsse können sich schon jetzt zu den Schulungen zur Wahl im Könzgenhaus anmelden. Informieren Sie sich über die Termine im Veranstaltungskalender.

Ansonsten steht die DiAG im Bistum Münster für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung und stellt entsprechendes Informationsmaterial bereit. Genauso wichtig wie die Arbeit der Wahlausschüsse ist es, dass sich möglichst viele Beschäftigte zur Wahl stellen, um eine demokratische Wahl und eine starke Interessenvertretung sicherzustellen. Wir empfehlen, diese wichtige Wahl rechtzeitig bei Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu bringen.


Sich auf einen Kompass besinnen Gedanken zum „Buß- und Bettag“

Innenraum der Kapelle im KönzgenHaus

Text von Clemens-August Holtermann, Rektor der Hl. Geist Kapelle im KönzgenHaus  

Eigentlich hätten die meisten Arbeitnehmenden in diesem Jahr am 20.11. in Deutschland frei! Aber 1995 wurde der „Buß- und Bettag“ als gesetzlicher Feiertag für die Finanzierung der Pflegeversicherung in fast allen Bundesländern gestrichen. In meinem Kalender steht er noch in roten Buchstaben vermerkt. Und er ist so wichtig! 

Sich auf einen Kompass besinnen und Gott als Pol neu entdecken! 

Seinen Ursprung finden wir im „Buch Jona“, im Alten Testament: 

Nach der Bußpredigt des Jona legte sogar der König ein Bußgewand an und setzte sich in die Asche und befahl: Alle sollten sich in Bußgewänder hüllen, zu Gott rufe und sich von den bösen Taten und allem Unrecht abwenden! (Jona 3,6-8) 

Alle waren aufgerufen!! Und heute? Wo ist der Kompass für uns, für unsere Gesellschaft? Wie ist es mit der Verantwortung vor Gott und den Menschen? (Präambel des Grundgesetzes) Gilt z. B. GG, Art. 1 von der unantastbaren Würde eines jeden Menschen und Art 14,2 von der Sozialpflicht des Eigentums nicht für alle? Wie ist das bei VW? Einschränkungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen! Und wie ist das mit den Vorständen und Aktionär*innen? Und woher hat Herr Musk seine Milliarden? Wie bezahlt er seine Mitarbeiter*innen? Und wenn wir einkaufen oder Ware über den Versand bestellen. Wodurch sind manche Waren so billig? Wirklich preiswert? Oder das Polemisieren gegen andere Meinungen, gegen Religionen, gegen Migranten und Migrantinnen...! Die Sprache wird härter! Die Grenzen in der Gesellschaft höher! Früher sprach man von sündigen: sich absondern von anderen, von Gott, von der gerechten Ordnung! 

Ein Buß- und Bettag bleibt aktuell, ja Not-wendig!


Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!Gemeinsamer Appell

Berlin, 24. Oktober 2024
Familienrechtspaket in der Kritik: Verbände appellieren eindringlich an Bund und Länder. Sie fordern im Vorfeld der geplanten Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann weitreichende Änderungen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Die drängenden Anliegen reichen von Gewaltschutz im Sorgerecht bis zur Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle.
Im Vorfeld der für den 25. Oktober 2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen.

Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Wir appellieren nachdrücklich an Bund und Länder:

1. Gewaltschutz im Sorgerecht und Umgangsrecht:
  „Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

2. Gemeinsame Sorge bei unverheirateten Eltern:
  Die gemeinsame Sorge soll weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft werden.

3. Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle:
  Die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle soll im Familienrecht und in der Beratung von Partnerschaft, Trennung und Scheidung betont werden.

4. Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle: 
  Die Unterhaltsregelungen sollen alle Betreuungsmodelle abdecken, ohne dass das Wechselmodell als Leitbild eingeführt wird.

5. Reform des Unterhaltsrechts:

  • Berücksichtigung der Verantwortungsübernahme bei asymmetrischen Wechselmodellen
  • Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten sichern
  • Berücksichtigung wechselbedingter Mehrkosten
  • Einführung von Übergangsfristen bei neuen Erwerbsobliegenheiten

6. Stimme der Kinder und Kindeswohl:
  „Oberster Maßstab muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände freuen sich auf einen weiterhin konstruktiven Dialog mit dem Bundesjustizministerium und hoffen auf eine baldige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess.

  • Unterzeichnende Verbände:
  • AWO Bundesverband e. V.
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
  • Deutscher Frauenrat e. V.
  • Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
  • Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH
  • Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband
  • Frauenhauskoordinierung e. V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.
  • Zukunftsforum Familie e. V.