Bewährte Kerninhalte und neue Stärken – Bericht zur Fachtagung in Eichstätt

Anfang März war das KönzgenHaus gleich mit zwei Gesichtern in Eichstätt vertreten: Ruth Hochgürtel und Michael Ossege nahmen an der 28. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht teil – einer der bedeutendsten Veranstaltungen im Umfeld der Kirchen, zu der über 500 Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet zusammenkamen. Unter dem Leitthema „Bewährte Kerninhalte und neue Stärken" wurde zwei Tage lang diskutiert, gestritten und weitergedacht.

Was das Plenum bewegt hat

Den Eröffnungsvortrag hielt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland, und er ließ keine Zweideutigkeiten zu: Kirchliches Arbeitsrecht ist kein museales Artefakt – es ist ein lebendiges System, das gerade in polarisierten Zeiten Orientierung bieten kann. Konsensorientiert, aber nicht konfliktscheu. Wertegebunden, aber inklusiv. Eine Spannung, die produktiv ist – wenn man sie aushält.

Prof. Dr. Carmen Freyler (Universität Konstanz) befasste sich mit dem Arbeitszeit- und Urlaubsrecht und räumte mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: Das bestehende Recht ist flexibler, als viele denken. Neue Arbeitsformen wie Homeoffice oder Vertrauensarbeitszeit lassen sich im geltenden Rahmen abbilden – man muss ihn nur konsequent anwenden. Und ja: Wer im Urlaub dienstliche Mails beantwortet, hat keinen Urlaub genommen. Juristisch. Punkt.

Den zweiten Tag beschloss Prof. Dr. Jacob Joussen (Ruhr-Universität Bochum) mit einem Überblick zur aktuellen Rechtsprechung – und dieser Überblick war schlicht beeindruckend. Joussen schafft es, eine Fülle von BAG- und LAG-Entscheidungen so zu bündeln und zu kommentieren, dass das Wesentliche sofort greifbar wird. Klar strukturiert, auf den Punkt, mit dem nötigen kritischen Blick. Ein echter Mehrwert für alle, die das arbeitsrechtliche Handwerkszeug des Alltags schärfen wollen.

Unsere Vertiefungsgruppe: Fürsorgeverpflichtung bei Langzeiterkrankung

Ruth Hochgürtel leitete die Vertiefungsgruppe „Fürsorgeverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber Langzeiterkrankten" – und das Thema trifft ins Herz des MAV-Alltags. Denn Langzeiterkrankungen sind keine Randerscheinung: Sie stellen Einrichtungen vor rechtliche, organisatorische und menschliche Herausforderungen, die in der Praxis oft unterschätzt werden.

Im Mittelpunkt standen Fragen, die MAVen kennen: Was muss der Arbeitgeber tun – und was darf er nicht einfach lassen? Wie ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) rechtlich einzuordnen, und welche Konsequenzen hat ein fehlendes oder fehlerhaft durchgeführtes BEM für spätere Kündigungen? Welche Rolle spielen psychische Erkrankungen, und wie hängen sie mit arbeitsbedingten Belastungen zusammen? Ruth beleuchtete dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Kommunikationsdimension: Wertschätzend, transparent und diskriminierungsfrei – das sind keine weichen Zusätze, sondern rechtliche Anforderungen.

Was die Diskussion besonders eindrücklich machte: Das Thema trifft offensichtlich einen Nerv – bei Einrichtungen, bei betroffenen Mitarbeitenden und bei den MAVen gleichermaßen. In zahlreichen Wortmeldungen aus dem Kreis der Teilnehmenden wurde deutlich, wie drängend die Fragen in der Praxis sind. Fehlende oder mangelhaft durchgeführte BEM-Verfahren, Unklarheiten über die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber, fehlende oder zu späte Beteiligung der MAV – all das kam in konkreten Beispielen zur Sprache. Gleichzeitig gab es auch Raum für Positives: Einige Teilnehmende berichteten von gelungenen Lösungsansätzen in ihren Einrichtungen, und dieser Austausch von „best case practices" war mindestens genauso wertvoll wie die kritischen Rückmeldungen.

Michael Ossege moderierte die Gruppe und sorgte dafür, dass beide Seiten gehört wurden – die Probleme ebenso wie die Beispiele, die Mut machen.

Da Ruth und Michael parallel ihre eigene Gruppe begleiteten, konnten sie die anderen neun Vertiefungsgruppen nicht selbst erleben. Die Themen dort zeigten jedoch, wie breit das Feld gerade aufgepflügt wird: von der Angreifbarkeit des Dritten Weges über die AVR-Reform ab 2027 und die MAVO-Novelle bis hin zu KI und Arbeitswelt, der MAV in der Insolvenz, aktuellen Entscheidungen der kirchlichen Gerichte, der neuen Wahlordnung zum MVG-EKD und dem Initiativrecht der Einigungsstelle. Ein dichtes Programm – und ein Beleg dafür, dass das kirchliche Arbeitsrecht alles andere als stillsteht.


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Foto: KI-generiert mit Canva